Neues zum MD München Dornach Fonds

Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt haben, werden von dem Fonds vermehrt in Anspruch genommen. Das betrifft Investoren, die die Beteiligung in der Form „IMMORENTE Plus“ gezeichnet haben.

In einem von uns geführten Prozess vor dem LG München hat der Richter nunmehr aufgrund unserer Argumentation -soweit ersichtlich- erstmals Zweifel an der Berechnung des negativen Auseinandersetzungsguthabens geäußert, was zu einer Abweisung der Mehrheit der Forderungen des Fonds gegen meinen Mandanten führen muss.

Das Landgericht München hat auch die Auffassung vertreten, für den Streit sei das Gericht des Heimatorts der Anleger zuständig. Eine Verweisung kann für den Anleger von Vorteil sein, weil am Heimatgericht die rechtlichen Probleme der Streitigkeiten nicht schon mehrfach entschieden worden sind.

Die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens hat auch Bedeutung für die Rechte anderer Anleger, die die Beteiligungsmodelle „RENDITEMAXX“ und „Clevere KOMBI“ gezeichnet haben. Auch diese Anleger könnten aufgrund der Argumentation unserer Kanzlei und der Auffassung des LG München finanziell profitieren.