Unternehmensnachfolge

In den nächsten zehn Jahren treten 700 000 Firmenchefs in Deutschland ab, so die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn. Ein Generationswechsel steht daher bevor. Ohne eine konkrete, auf das Unternehmen individuell angepasste, Nachfolgeregelung kann es im Falle des Falles zu großen Vermögensnachteilen für das Unternehmen selbst, den Ausscheidenden oder den Erben des Unternehmenschefs- bzw. beteiligten kommen. Eine Nachfolgeregelung sollte daher so früh wie möglich getroffen werden. Diese kann vielfältig gestaltet sein. So kann sie auf erbrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Wege erfolgen, aber auch ein Unternehmensverkauf kommt in Betracht. Aber auch steuerliche Aspekte sind dabei zu berücksichtigen. Hierzu bedarf es einer gründlichen Analyse von Unternehmen, Marktlage, sachlichen und personellen Beteiligungen sowie einer kompetenten anwaltlichen Beratung.