Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister

Ab 01.01.2007 sollen spätestens alle Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ihren elektronischen Betrieb beginnen können. Anmeldungen, Auskünfte, Einreichung von Unterlagen sollen dann online möglich sein. So können auch Bekanntmachungen im Handelsregister elektronisch vorgenommen werden. Die Amtsgerichte bleiben zuständig für die Registerführung.