Gut vorbereitet in die Zwangsversteigerung

In Anbetracht der immer weiter steigenden Immobilienpreise hoffen immer mehr Interessenten auf einen günstigen Erwerb in der Zwangsversteigerung.

Wer nun meint, es ginge nur darum in der Bietstunde das höchste Gebot abzugeben, der läuft Gefahr, Überraschungen zu erleben.

Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung weist einige Besonderheiten auf, deren man sich bewusst sein sollte.

Vorbereitung durch Akteneinsicht

Für jeden offenkundig ist die Tatsache, dass man spätestens im Versteigerungstermin wahrscheinlich nicht der einzige Interessent ist. Warum also nicht die Möglichkeit nutzen, bereits weit vor dem Termin mit den Beteiligten des Verfahrens (Eigentümer, Banken, etc.) Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit eines freihändigen Erwerbs außerhalb des Versteigerungsverfahrens auszuloten. Die für die Kontaktaufnahme mit den Beteiligten notwendigen Daten kann man im Regelfall durch Einsicht in die Verfahrensakte erlangen.

Des Weiteren muss man wissen, dass der Interessent  in der Versteigerung regelmäßig nur auf die im vom Gericht eingeholten Verkehrswertgutachten enthaltenen Informationen zur Immobilie zurückgreifen kann. Hier ist allerdings zu beachten, dass weder der Gutachter noch das Gericht für die Richtigkeit der Angaben in dem Gutachten haften.

Der Erwerber, der in den meisten Fällen die Immobilie vor dem Versteigerungstermin nicht besichtigen konnte, ersteigert also auf eigenes Risiko. Auch hier kann eine Kontaktaufnahme zu den Eigentümern hilfreich sein.

Kenntnis der Versteigerungsbedingungen

Sinnvoll ist es auch, sich bereits vor dem Termin über die vom Gericht im Termin zu verkündenden Versteigerungsbedingungen zu informieren. Hier ist es besonders interessant, ob im Grundbuch vermerkte Rechte von dem Ersteher übernommen werden müssen. Diese Versteigerungsbedingungen sind in vielen Verfahren ausschlaggebend, ob ein großes oder eher geringes Interesse am Erwerb der Immobilie herrscht. Es leuchtet sicher ein, dass beispielsweise ein vom Ersteher zu übernehmendes Wohnrecht sich eher mindernd auf das Interesse von Bietern auswirkt. Wer aber genau weiß, worauf er sich bei zu übernehmenden Rechten einlässt, ist sicher im Vorteil.

Besonderheiten der Finanzierung des Erwerbs

Ebenfalls zu bedenken ist, welche Besonderheiten sich nach einem möglichen Zuschlag ergeben. So ergeben sich solche bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs in der Versteigerung, die sicher nicht zum Tagesgeschäft einer Bank gehören. Die üblichen Kreditauszahlungsbedingungen für Immobilienfinanzierungen passen im Regelfall nicht zu den Abläufen eines Versteigerungsverfahrens.

Umgang mit Altmieter / Altpächter / Alteigentümer

Ebenso sollte man sich als Ersteher schon vor dem Termin Gedanken darüber gemacht haben, wie man mit den derzeitigen Besitzverhältnissen (Eigentümer oder Mieter/Pächter als Besitzer?) nach der Versteigerung umgehen möchte.

Es gibt also viel zu bedenken. Aber wer weiß, worauf er sich bei einer Versteigerung einlässt, erlebt weniger Überraschungen.