Update: Moratorium und Kündigungsschutz für kleine Unternehmen und Verbraucher aufgrund der Pandemie ist ausgelaufen – Was ist zu tun?

Der Monat Juli ist angebrochen und damit sind die in Art. 240 EGBGB genannten Fristen abgelaufen. Nicht erfolgte Zahlungen auf Dauerschuldverhältnisse oder Mietverpflichtungen innerhalb dieser Fristen hatten dank der Gesetzesänderung nicht die üblichen  negativen Konsequenzen.

Damit ist es nun aber vorbei.

Nun steht jeder Unternehmer oder Verbraucher vor dem Problem, dass nach dem 30.06.2020 eine Vielzahl von Monatsraten für die Dauerschuldverhältnisse auf einmal fällig werden.

Die von der Pandemie Betroffenen dürften aber wohl kaum in der Lage sein, sämtliche gestundete Raten sofort nachzuzahlen.

An dieser Stelle ist es besonders wichtig, dass der Schuldner selbständig auf den Vertragspartner zugeht, und über die Art und Weise der Nachzahlung der gestundeten Raten eine rechtssichere Vereinbarung trifft.