Corona-Pandemie – Weshalb Sie jetzt unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten

Die Covid-19-Pandemie hat das Land und die Wirtschaft im Griff.

Die Regierung will den wirtschaftlichen Auswirkungen entgegensteuern und tut dies für viele Lebensbereiche mit Regelungen, die direkt oder indirekt eine Stundung der monatlichen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen bis zum 30.06.2020 oder länger beinhalten. Gemeinsam ist all diesen Regelungen, dass die Zahlungsunfähigkeit der Schulner durch die Pandemie bedingt sein muss.

Bereits diese Voraussetzung wird zukünftig häufig Gegenstand von Streitigkeiten sein.

Für wesentlich mehr Streitigkeiten wird aber die Konsequenz der gut gemeinten gesetzlichen Regelungen sorgen.

Im Monat Juli 2020 werden dann nämlich nach Auslaufen der Stundungen jeweils 4 monatliche Raten aus den jeweiligen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietvertrag) fällig. Dies wird viele Schuldner, die von Einnahmeausfällen wegen der Pandemie betroffen sind, erst recht überfordern. Es wird also vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten über das Vorliegen der Stundungsvorausetzungen und später im Zusammenhang mit der Durchsetzung der gestundeten Forderungen kommen.

Der BGH hat aufgrund neuerer Rechtsprechung den Weg eröffnet, dass in den sogenannten Passiv-Konstellationen (= der in Anspruch genommene Schuldner) eine Rechtsschutzversicherung auch dann greift, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag bei Abschluss der Dauerschuldverträge oder zum Zeitpunkt des vom Gläubiger behaupteten Rechtsverstoßes des Schuldners noch nicht bestand.

Jeder, der aufgrund der Krise die Befürchtung hegt, dass auch er zukünftig in Anspruch genommen wird, sollte jetzt schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Auch hierzu beraten wir Sie gern.