Am 31.01.2014 hat das Amtsgericht Dresden nunmehr auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinus AG eröffnet. Die Gesellschaft fungierte als Vermittlerin für die Finanzdienstleistungsprodukte diverser Gesellschaften der Infinusgruppe. Die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle sollte vor dem Hintergrund einer nachfolgenden Inanspruchnahme der nach Medienberichten bestehenden Haftpflichtversicherung der Infinus AG so schnell wie möglich vorangetrieben werden.
Betroffene sollten also prüfen lassen, ob Ansprüche gegen die Infinus AG aus Vermittlerhaftung bestehen.