Patentrecht

Der Europäische Gerichsthof hat nunmehr eine sehr streitige Frage zu der Wirkung patentrechtlicher Urteile für andere Staaten geklärt.Die Frage der Nichtigkeit eines Patents obliegt danach allein den Gerichten des Staates, für den das Patent eingetragen ist.Das nationale Gericht darf daher nicht über eine Patentrechtsverletzung in anderen Mitgliedstaaten miteintscheiden. Hierzu sei es nach den Vorschriften des EuG-VÜ nicht zuständig.Ein gebündeltes Vorgehen gegen europaweite Patentrechtsverletzungen vor einem nationalen Gericht ist demnach nicht möglich.