Für viele Anleger der früheren SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG (jetzt: SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. KG Fonds i.L.) erweist sich die Anlage derzeit als Fass ohne Boden.
Nach dem Liquidationsbeschluss vom 13.12.2016 fordert die Gesellschaft von vielen Anlegern der Anlagenvarianten Clevere KOMBI und IMMORENTE Plus die Zahlung rückständiger Einlagen.
Soweit hier bekannt, vertreten die Gerichte in München, vor denen die Gesellschaft Ihre Anleger stets verklagt, überwiegend die Auffassung, dass die Gesellschaft diese Forderungen zu recht erhebt.
Unserer Kanzlei ist es gelungen, eine Verweisung des Rechtsstreits an das Wohnsitzgericht eines Anlegers zu erreichen. Dies hat -bei einer Verweisung durch das LG München vor einer mündlichen Verhandlung- zum einen den Vorteil, dass der Anleger für einen Gerichtstermin nicht nach München fahren muss.
Zum anderen beurteilen die Gerichte außerhalb Münchens die Sach- und Rechtslage offenkundig auch unbeeinflusst von der scheinbar einheitlichen Auffassung der Münchner Gerichte.
So hat beispielsweise das LG Dresden mit einem Urteil vom 06.02.2020 sämtliche Zahlungsansprüche der SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. KG i.L. abgewiesen. Das Gericht führte aus, dass solche Zahlungsansprüche derzeit nicht bestünden.
Das Gericht vertrat in dem Urteil zudem die Auffassung, dass bei dem Anlagemodel IMMORENTE Plus aufgrund der speziellen Gestaltung des Zeichnungsscheins nicht die von der Anlagegesellschaft behauptete Gesamteinlage geschuldet sei.
Es zeigt sich also, dass es für den verklagten Anleger durchaus lohnenswert ist, sich detailliert mit der Frage der Zuständigkeit der Münchner Gerichte zu beschäftigen, um in den Genuss anlegerfreundlicherer Rechtsprechung zu kommen.