Bank- und Insolvenzrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Siegmund im Bereich des Bank- und Insolvenzrechts umfasst u.a.:

  • Beratung von Banken und Kreditnehmern im Rahmen notleidender Kredite
  • Führen von Vergleichsverhandlungen mit Banken
  • Vertretung von Gläubigern im Rahmen der Schuldnerinsolvenz, insbesondere Durchsetzung der Gläubigerrechte gegenüber Insolvenzverwaltern
  • Beratung von Insolvenzschuldnern bzgl. grundpfandrechtlich gesicherter Verbindlichkeiten mit dem Ziel der Vermeidung der Verwertung der belasteten Immobilie
  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Beratung von Kreditnehmern zu Auskunftspflichten gegenüber Banken unter Berücksichtigung von § 18 KWG
  • Bürgschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht