Beratung Rechtsanwältin Sylvia Engelke

Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts berät Rechtsanwältin Engelke Existenzgründer, Selbständige, Einzelunternehmer sowie kleinere und mittelständische Unternehmen aller gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen.

Existenzgründung

  • Wahl der Rechtsform (Einzelkaufmann/-frau; Personengesellschaften, insbesondere: GbR, OHG, KG sowie Kapitalgesellschaften, wie GmbH, Limited, AG, kleine AG, Europa-AG; eingetragene Genossenschaft)
  • Neugründung
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • Unternehmensbeteiligung
  • Franchiseverträge

Handelsrecht

  • Entwurf und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes
  • Vertretungsverhältnisse (Prokura, Handlungsvollmacht)
  • Entwurf und Gestaltung von Vertriebshändlerverträgen und Handelsvertreterverträgen
  • Berücksichtigung von Handelsbräuchen

Gesellschaftsrecht

  • Entwurf und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Kapitalaufbringung und -erhaltung
  • Organverträge (Geschäftsführer, Vorstand etc.)
  • Haftung, Vertretungsbefugnis von Organen, Durchgriffshaftung bei Vor-GmbH und anderer in Gründung befindlicher Gesellschaften
  • Blockadesituationen bei 2-Mann-GmbH

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Markenrecht
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

Energierecht und Energiewirtschaftsrecht

Rechtsanwältin Engelke vertritt und berät private und kommunale Energieversorgungsunternehmen in allen energiewirtschaftlichen Fragestellungen.

Hierzu zählen:

  • Vertragsgestaltung (z.B. Netznutzungsverträge, Durchleitungsvereinbarungen, Rahmenverträge, Sonderkundenverträge, Lieferverträge, Betriebsführungsvereinbarungen, Konzessionsverträge)
  • Wege- und Nutzungsrechte

Im Rahmen ihrer Beratung von Endabnehmern und Sondertarifkunden überprüft Rechtsanwältin Engelke Vertragsinhalte und Kalkulationsgrundlagen.