Beratung Rechtsanwältin Sylvia Engelke
Handels- und Gesellschaftsrecht
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts berät Rechtsanwältin Engelke Existenzgründer, Selbständige, Einzelunternehmer sowie kleinere und mittelständische Unternehmen aller gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen.
Existenzgründung
- Wahl der Rechtsform (Einzelkaufmann/-frau; Personengesellschaften, insbesondere: GbR, OHG, KG sowie Kapitalgesellschaften, wie GmbH, Limited, AG, kleine AG, Europa-AG; eingetragene Genossenschaft)
- Neugründung
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- Unternehmensbeteiligung
- Franchiseverträge
Handelsrecht
- Entwurf und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung des Fernabsatzgesetzes
- Vertretungsverhältnisse (Prokura, Handlungsvollmacht)
- Entwurf und Gestaltung von Vertriebshändlerverträgen und Handelsvertreterverträgen
- Berücksichtigung von Handelsbräuchen
Gesellschaftsrecht
- Entwurf und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Kapitalaufbringung und -erhaltung
- Organverträge (Geschäftsführer, Vorstand etc.)
- Haftung, Vertretungsbefugnis von Organen, Durchgriffshaftung bei Vor-GmbH und anderer in Gründung befindlicher Gesellschaften
- Blockadesituationen bei 2-Mann-GmbH
Gewerblicher Rechtsschutz
- Markenrecht
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
Energierecht und Energiewirtschaftsrecht
Rechtsanwältin Engelke vertritt und berät private und kommunale Energieversorgungsunternehmen in allen energiewirtschaftlichen Fragestellungen.
Hierzu zählen:
- Vertragsgestaltung (z.B. Netznutzungsverträge, Durchleitungsvereinbarungen, Rahmenverträge, Sonderkundenverträge, Lieferverträge, Betriebsführungsvereinbarungen, Konzessionsverträge)
- Wege- und Nutzungsrechte
Im Rahmen ihrer Beratung von Endabnehmern und Sondertarifkunden überprüft Rechtsanwältin Engelke Vertragsinhalte und Kalkulationsgrundlagen.