Augen auf beim Häuslekauf…

…oder wenn die Braut noch einmal hübsch gemacht wird.

 

Trotz steigernder Immobilienpreise wollen sich viele Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Bereits der Weg, ein geeignetes Objekt zu finden, ist schwierig. Da ist nach langwierigen Objektbesichtigungen und bei großer Käufer-Mitkonkurrenz die Freude groß, wenn sich der Verkäufer zum Verkauf an Sie entscheidet. Bei aller Freude sollte trotzdem der beabsichtigte Immobilienkauf mit großer Sorgfalt und gebotener Vorsicht vorbereitet und vollzogen werden. In vielen uns bekannten Fällen wurden die Gebäude oder Wohnungen, die starke Mängel, wie z.B. Wasserschäden, nasse Wände, Schimmelpilz- und Holzbockbefall, Risse in der Wand oder gar Asbest  aufwiesen, zuvor optisch aufgehübscht. D.h. ein frischer Anstrich, eine neue Vertäfelung oder eine Wärmedämmung wurden aufgebracht, so dass der Mangel unsichtbar (und dadurch verschwiegen) wurde und der hohe Kaufpreis gerechtfertigt erschien. Erst nach dem Kauf wurde das Ausmaß der Mängel entdeckt. Der Käufer muss dann neben dem hohen Kaufpreis auch noch hohe Sanierungskosten zur Mängelbeseitigung aufwenden. Der Traum vom eigenen Heim wird dann schnell zum Albtraum. Rechtlich ist es nicht ohne weiteres einfach, den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Regelmäßig wird beim Kauf einer Bestandsimmobilie in dem notariell zu beurkundenden Kaufvertrag die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen und der Verkäufer haftet nur, wenn er den Mangel kannte und arglistig oder vorsätzlich verschwiegen hat. Dies muss aber der Käufer beweisen. Diesen Beweis zu führen, ist nicht einfach und in einem gerichtlichen Verfahren auch aufwendig und kostenintensiv.  Der Kaufinteressent handelt deshalb weise und vorausschauend, wenn er vor dem Kauf der Immobilie einen Gutachter hinzuzieht, der mit Sachverstand das Objekt besichtigt und ihn auf Mängel oder Gefahren hinweist. Die hier für den Gutachter aufgewendeten Kosten sind gut investiert und haben so manchen Kaufinteressenten vor dem ruinösen Kauf einer Immobilie gerettet. Achten Sie darauf, dass der Gutachter Ihnen gegenüber bestätigt, den Auftrag unabhängig und neutral zu erfüllen und die notwendige Sach- und Fachkunde besitzt. Ist der Kaufentschluss dann gefallen, ist auf die Vertragsgestaltung großes Augenmerk zu legen. Auch wenn ein Notar den Vertrag entwirft, so ist immer zu prüfen, ob der Vertragsentwurf Ihren ganz konkreten Einzelfall tatsächlich berücksichtigt. Der Notar ist nicht Ihr Berater und wird deshalb nicht ihre eigenen Interessen für Sie bei der Vertragsgestaltung vertreten. Gerade hinsichtlich der häufig streitanfälligen Regelungen zur Gewährleistung und Haftung; zur Reglung über Nutzen, Lasten und Besitzübergang, der Kostentragung zu Erschließungs- und Anliegerbeiträgen, zu Wege- und Nutzungsrechten oder auch zur Rückabwicklung des Vertrages ist rechtliche Expertise ratsam.