Widerruf von Immobiliendarlehen auch bei Neuverträgen möglich

Auch bei Darlehensverträgen, die nach dem 10.06.2010 noch zu ungünstigen Zinskonditionen geschlossen wurden, ist ein Widerruf unter Umständen noch möglich. Darlehensnehmer können auch in diesen Fällen mit vorzeitigen Umschuldungen zu aktuellen Konditionen je nach Darlehenssumme bis zu fünfstellige Eurobeträge sparen. Voraussetzung für das Fortbestehen des Widerrufsrecht ist die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung.

Das OLG Nürnberg hat dies zum Beispiel für eine Belehrung der Spardabank Nürnberg festgestellt. Die Darlehnsnehmer konnten den Neuvertrag widerrufen, da der Kunde anhand der Belehrung den Fristbeginn zuverlässig und mit angemessenem Zeitaufwand nicht ermitteln konnte (OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2016, Az, 14 U 1780/15). Ebenso war eine neuere Belehrung der PSD-Bank RheinNeckarSaar eG unwirksam, so dass die Kunden den Kreditvertrag widerrufen konnten (LG Stuttgart, Urteil vom 14. Oktober 2016, Az. 29 O 286/16).

Darlehensnehmer sollten in jedem Fall prüfen lassen, ob auch sie von dieser Rechtslage profitieren können. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung sollte die durch die Inanspruchnahme eine Rechtsanwalts entstehenden Kosten übernehmen, wenn die Finanzierung der Anschaffung einer selbst bewohnten und bei Erwerb bereits fertig gestellten Immobilie diente. Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung